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Begriffserklärungen:
Schutzstatus:
A = Diese Art ist in Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung EG-VO 338/98 aufgeführt
B = Diese Art ist in Anhang B der Europäischen Artenschutzverordnung EG-VO 338/98 aufgeführt
VSR= Diese Art ist der Vogelschutzrichtlinie 79//403/EWG aufgeführt
Benötigte Papiere
EG Bescheinigung Nr. 224 ist erforderlich
Ausnahmegenehmigung, Kennzeichnung, Anzeigepflicht, Herkunftsbestätigung:
X = ohne Einschränkung erforderlich (X) = nur für Naturentnahme erforderlich
Weitere Hinweise zur Kennzeichnung stehen in der Bundesartenschutzverordnung
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