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ANHANG I DER KONVENTION ZUR ERHALTUNG DER WANDERNDEN WILDLEBENDEN TIERARTEN (Festgelegt durch die Vertragsstaatenkonferenz 1985, 1988, 1991, 1994 und 1997) in Kraft getreten: 15. Juli 1997
Erläuterung
1. Die im vorliegenden Anhang aufgeführten wandernden Arten werden auf folgende Weise gekennzeichnet: a) mit dem Namen der Art oder Unterart; oder b) als Gesamtheit der wandernden Arten eines höheren Taxon oder eines bestimmten Teils dieses Taxon. 2. Sonstige Bezugnahmen auf höhere Taxa als Arten dienen nur der Information oder Klassifikation. 3. Die Abkürzung "(s.l.)" bedeutet, dass die wissenschaftliche Bezeichnung in ihrer erweiterten Bedeutung verwendet wird. 4. Ein Sternchen "(*)" neben dem Namen der Art bedeutet, dass die Art oder eine abgegrenzte Population dieser oder eines höheren Taxon, welches diese Art einschließt, in Anhang II aufgenommen ist
Ich werde hier nur alle Kranichvögel aufführen
AVES - Vögel
GRUIFORMES - Kranichvögel Gruidae - Kraniche Grus japonensis* - Mandschurenkranich; Japankranich Grus leucogeranus* - Schneekranich; Nonnenkranich Grus nigricollis* - Schwarzhalskranich
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