|
Übersicht:
Ziele der Bonner Konvention/CMS sind der weltweite Schutz und die Erhaltung wandernder Tierarten, einschließlich deren nachhaltiger Nutzung im Rahmen internationaler Zusammenarbeit. Wandernde Arten sind durch unterschiedliche Lebensraumansprüche auf ihrer Wanderung sowie Grenzüberschreitungen in besonderem Maße von menschlichem Handeln bedroht. Soweit die Arten in ihrem Bestand gefährdet sind oder sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, sollen geeignete Schutzmaßnahmen dazu führen, dass die Bestände sich erholen, um dann auch wieder in nachhaltiger Weise genutzt werden zu können. Die derzeitige Karte der Vertragsstaaten (Stand: 1. November 1999) zeigt die 65 Länder, verteilt über alle fünf Kontinente, welche die Konvention bisher ratifiziert haben und sich somit zum aktiven Schutz wandernder Tierarten verpflichten. Mittlerweile existieren acht konkrete Abkommen zum Schutz einer bestimmten Tierart oder Gruppe von Tierarten in einer bestimmten Region, die sog. Regional- und Verwaltungsabkommen. Weitere Abkommen sind in Vorbereitung. In der Präambel der Konvention wird der "immer größer werdende Wert der wildlebenden Tiere aus umweltbezogener, ökologischer, genetischer, wissenschaftlicher, ästhetischer, freizeitbezogener, kultureller, erzieherischer, sozialer und wirtschaftlicher Sicht" berufen, die "besondere Sorge um diejenigen Arten wildlebender Tiere, die Wanderungen über die nationalen Zuständigkeitsgrenzen hinweg oder außerhalb derselben unternehmen", ausgedrückt und die gemeinsame Schutzpflicht aller Staaten betont, in denen oder durch die die Tiere wandern.
Entstehung der Bonner Konvention:
Die Notwendigkeit einer internationalen Konvention mit dem Ziel, wandernde Tierarten zu erhalten und zu diesem Zweck die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu organisieren, wurde in den frühen 70er Jahren erkannt. Die Konvention geht auf die Empfehlung Nr. 32 der Konferenz der Vereinten Nationen für eine menschliche Umwelt (Stockholm, 1972) zurück, in der festgestellt wurde, dass der Schutz von Tierarten, die über Ländergrenzen hinweg und in den Ozeanen wandern, einer besonderen Zusammenarbeit aller betroffenen Staaten bedürfen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernahm 1974 von dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) das Mandat und erarbeitete zusammen mit dem Zentrum für Umweltrecht der Weltnaturschutzunion (IUCN) einen Übereinkommensentwurf. 1979 wurde die Konvention in Bonn verhandelt und unterzeichnet. Sie trat am 1. November 1983 völkerrechtlich in Kraft, nachdem die Mindestzahl von 15 Staaten sie ratifiziert hatte. Seit dieser Zeit ist die Zahl der Vertragsstaaten kontinuierlich gestiegen und umfasst ab dem 1.11.1999 mit dem Beitritt Griechenlands, Mazedoniens, der Ukraine und der Mongolei 65 Staaten, die auf fünf geographische Regionen verteilt sind: Afrika (21), Amerika und Karibik (6), Asien (7), Europa (29) und Ozeanien (2).
|
|