Regional- und Verwaltungsabkommen

Im Rahmen der Bonner Konvention wurden bisher (Stand: November 1999) acht Regional- bzw. Verwaltungsabkommen zur Erhaltung einer bestimmten Tierart oder einer Gruppe von Tierarten geschlossen, deren Bestände ohne internationale Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen gefährdet wären (nach Anhang II der Konvention). Weitere Abkommen werden zur Zeit vorbereitet. In jedem dieser Abkommen arbeiten Staaten zusammen, in deren Hoheitsgebiet sich die Tiere im Laufe ihres Lebens aufhalten (z.B. Sommer- und Winterquartiere sowie Wanderrouten).
Zur Zeit bestehen folgende Regional- bzw. Verwaltungsabkommen zur Erhaltung einzelner Arten bzw. Artengruppen:

Verwaltungsabkommen zur
Erhaltung des Sibirischen Schneekranichs (1993, revidiert 1998)


Dieses Abkommen soll das Überleben der west- und zentralasiatischen Populationen des Schneekranichs (Grus leucogeranus) sichern, die vom Aussterben bedroht sind. Die ursprüngliche Fassung des Abkommens trat am 1. Juli 1993 in Kraft und war das erste Verwaltungsabkommen gemäß Artikel IV (4) der Bonner Konvention.
Das dritte Treffen der Arealstaaten fand vom 8. bis 13. Dezember 1998 in Ramsar, Iran, statt. An dem Treffen nahmen rund 40 Delegierte aller zehn betreffenden Arealstaaten teil; dabei wurden die erheblichen Fortschritte begutachtet, die hinsichtlich der Umsetzung des Erhaltungsplanes gemacht wurden, welcher auf dem vorhergehenden Treffen in Indien im November 1996 verabschiedet worden war. Es zeigt sich, dass sich der sehr detaillierte Plan als hilfreiches Instrument zur Steuerung und Bewertung der Aktivitäten bewährte, die 1997 und 1998 unternommen wurden, um die Erhaltungsbemühungen für den Sibirischen Schneekranich voran zu bringen, sowie zur Festsetzung neuer Ziele für weitere zwei Jahre. Ein Großteil der Diskussionen wurden in kleinen Arbeitsgruppen geführt, was in erheblichem Maße zum Gelingen des Treffens beitrug.
Die Teilnehmer des Treffens stimmten einer Reihe von Änderungen des ursprünglichen Abkommens zur Erhaltung des Sibirischen Schneekranichs zu. Unter anderem ermöglicht das Abkommen jetzt den formalen Beitritt Chinas. Repräsentanten von acht anwesenden Arealstaaten (Aserbaidschan, China, Indien, Iran, Kasachstan, Pakistan, Turkmenistan und Usbekistan) haben bis jetzt das Abkommen formal im Auftrag ihrer jeweiligen zuständigen Behörden unterzeichnet. Die Unterschriften stellvertretend für Afghanistan und die Russische Föderation, die Vertragsstaat des ursprünglichen Abkommens ist, werden noch erwartet.
Auf dem Treffen wurde zudem ein erster Entwurf eines umfassenden Projektvorschlages begutachtet, welcher von ICF und CMS erarbeitet wurde und der zum Ziel hat, die Erhaltungsmaßnahmen für den Sibirischen Schneekranich und andere wandernde Wasservögel in ihrem Wanderungsgebiet voranzutreiben. Nach Einbindung weiterer Zusätze durch die Arealstaaten sowie nach Erhalt der notwendigen offiziellen Zustimmungen soll der Vorschlag durch die Koordinierungsstelle von UNEP/GEF bei der Global Environment Facility eingereicht werden, um die Finanzierung künftiger Aktivitäten zu gewährleisten.
Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit sind alle Arealstaaten und die kooperierenden Organisationen langfristig verpflichtet, diese erstrebenswerten Bemühungen der Bestandserholung zum Erfolg zu führen. Und tatsächlich gibt es bereits Anzeichen dafür, dass sich diese Bestrebungen auszahlen
: wichtige neue Erkenntnisse über gefährdete Gebiete wurden gewonnen, die Erhaltungsbemühungen sind besser koordiniert als bisher und die Bestände der noch existierenden west- und zentralasiatischen Populationen bleiben Jahr für Jahr stabil