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Der Wissenschaftliche Rat berät die übrigen Organe der Konvention in wissenschaftlichen Fragen und gibt Empfehlungen für die Änderung der Anhänge oder die Ausarbeitung von Regional- oder Verwaltungsabkommen. Er setzt sich aus je einem Experten aus jedem Vertragsstaat und bis zu acht von der Vetragsstaatenkonferenz berufenen Fachleuten zusammen, die über spezielle, für die Konvention wichtige Kenntnisse verfügen. Das Sekretariat ist für die administrative Umsetzung der Konvention zuständig. Seine Arbeit umfasst u.a. die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen der Vertragsstaaten, des Ständigen Ausschusses und des Wissenschaftlichen Rates sowie von Arbeitsgruppen, die von diesen Organen eingesetzt worden sind. Darüber hinaus arbeitet es mit den Sekretariaten von anderen Konventionen sowie mit internationalen und nationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Entwicklung sowie Organisation der Beratung von Abkommen und die Öffentlichkeitsarbeit. Das Sekretariat befindet sich seit Herbst 1984 in Bonn, im Dezember 1996 zog es in den Gebäudekomplex, den die Bundesrepublik Deutschland den Vereinten Nationen (VN) zur Verfügung gestellt hat. Nachbarn sind hier das Sekretariat der Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC), die Freiwilligenorganisation der VN (UNV), das Sekretariat der Konvention zur Verhinderung der Wüstenbildung (UNCCD), das Deutschlandbüro des Informationszentrums der VN (UNIC) und die Zweigstelle des Deutschlandbüros des Hohen Flüchtlingskommissars der VN (UNHCR).
Sekretariat der Bonner Konvention Martin-Luther-King-Str. 8, 53175 Bonn Tel.: (0228) 815 2401/02; Fax: (0228) 815 2449 E-Mail: cms@cms.unep.de
Mitgliedschaft in der Bonner Konvention: Zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten gehören im wesentlichen die Umsetzung der Konvention und der betreffenden Abkommen im eigenen Land sowie die Erfüllung anderer Aufgaben, die in der Konvention genannt oder von der Vetragsstaatenkonferenz festgelegt worden sind. Diese Aufgaben beinhalten im einzelnen:
Strenge Schutzmaßnahmen für gefährdete wandernde Arten durch entsprechende Gesetzgebung und deren Durchführung (Anhang I)
Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Regionalabkommen für Arten des Anhang II
Bereitstellen von Personal und Finanzmitteln für die Verwirklichung der wissenschaftlichen und praktischen Aufgabenstellungen sowie der Verwaltungsarbeit Teilnahme an den Konferenzen der Vertragsstaaten und der Tagungen des Wissenschaftlichen Rates Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Organisationen im Interesse der Erhaltung gefährdeter wandernder Arten in dem von der Konvention und den betreffenden Abkommen gesteckten Rahmen Mitarbeit bei der Ausarbeitung weiterer Regionalabkommen
Erstellung von Berichten über die Durchführung der Konvention
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