§ 20a Begriffsbestimmungen


(I) Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet 1. Tiere
a) wildlebende, gefangene oder gezüchtete und nicht herrenlos gewordene sowie tote Tiere wildlebender Arten,
b) Eier, Larven, Puppen und sonstige Entwicklungsformen von Tieren wildlebender Arten,
c) ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren wildlebender Arten und
d) ohne weiteres erkennbar aus Tieren wildlebender Arten gewonnene Erzeugnisse,
2. Pflanzen
a) wildlebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wildlebender Arten,
b) Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wildlebender Arten,
c) ohne weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wildlebender Arten und d) ohne weiteres erkennbar aus Pflanzen wildlebender Arten gewonnene Erzeugnisse,
3. Art
jede Art, Unterart oder Teilpopulation einer Art oder Unterart; für die Bestimmung einer Art ist ihre wissenschaftliche Bezeichnung maßgebend,
4. Population
eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen, 5. heimische Art,
eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt, als heimisch gilt eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluß eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten,
6. europäische Vogelarten, in Europa heimische Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 79/409/EWG,
7. besonders geschützte Arten

  1. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Han dels (AB1. EG 1997 Nr. L 61 S. 1, Nr. L 100 S. 72, Nr. L 298 S. 70), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2307/97 vom 18. November 1997 (ABL EG Nr. L 325 S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind

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