Laserlicht und Skybeamer

Auf dem Zug in die Brutgebiete bzw. in die Überwinterungsgebiete überfliegen Kraniche nachts u.a. bedingt durch Wärme und Licht auch viele Städte. Noch keine vollständige Klarheit herrscht bislang darüber, ob die Kraniche hierbei von sogenanten Skybeamern, das sind von Diskotheken ausgehende, und am nächtlichen Himmel kreisende Laserstrahlen, irritiert werden und durch orientierungsloses Umherfliegen oder sogar Zwischenlanden wertvolle Fettreserven für den Weiterzug verlieren.
Zahlreiche Beobachtungen untermauern jedoch diese Hypothese.

(Foto: Simon Fabian Becker)
(Foto: Simon Fabian Becker)
Dieses Bild zeigt eine Diskothek,
die am 18.10.2001 um 21:43 Uhr
den Beamer in Betrieb hatte.
Dieses Foto zeigt einen Skybeamer,
der am 21.10.2001 um 20:03 Uhr in Betrieb war.

Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarung des hessischen Umweltministers vom 21.10.2001 (siehe weiter unten) zu begrüßen, nach der das Hotel- und Gaststättengewerbe in Hessen freiwillig zur Zugzeit auf den Einsatz von Skybeamern verzichtet. Die beiden Fotografien belegen jedoch auch, dass sich nicht alle Betriebe an die freiwillige Vereinbarung halten.



Wiesbaden, 12. Oktober 2001

Dietzel:

Umweltallianz bringt Erleichterung für Zugvögel

Hotel- und Gaststättengewerbe schaltet im Oktober und November irritierende Skybeamer aus


„Ich freue mich sehr, heute mit dem Hotel- und Gaststättenverband Hessen e.V. als einem der Gründungsmitglieder der Umweltallianz eine konkrete Vereinbarung zum Naturschutz in Hessen abschliessen zu können", sagte heute der Hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich der Unterzeichnung in Wiesbaden. „Denn mit Ihrer heute eingegangenen Selbstverpflichtung haben Sie sich schnell, unbürokratisch und kooperativ entschieden, sich auf besondere Art für den Schutz der Vögel einzusetzen."

Der Hessische Hotel- und Gaststättenverband verpflichtet sich in seiner freiwilligen Vereinbarung, künftig immer im Oktober und November die Skybeamer über Hessens Diskotheken auszuschalten. Denn zahlreiche Beobachtungen belegen, dass die Lichtwerbeanlagen, die am nächtlichen Himmel kreisende Lichtkegel zeichnen, um Discofans anzulocken, für Zugvögel fatale Folgen haben können. Vor allem beim herbstlichen Wegzug in wärmere Gefilde sind die über Hessen auf breiter Front und in großen Massen ziehenden nordischen Vögel häufig als „Tiefflieger" unterwegs. Vorherrschende Wetterlagen zu Zeiten des Herbstzuges veranlassen die Weitflieger, dichte Schichtwolken zu unterfliegen bzw. bei Annäherung an eine Kaltfront bodennah zu fliegen. Damit steigt für sie einerseits das Risiko mit hohen Bauwerken (z.B. Freileitungen, Türme, Windkraftanlagen) zu kollidieren, andererseits durch die Blend- und Lockwerbung von Beleuchtungsanlagen irritiert zu werden.

Vor allem Kraniche, aber auch Finkenschwärme können in solchen Situationen durch Skybeamer so stark verunsichert werden, dass sie orientierungslos und panisch stundenlang im Kreis fliegen, bis sich ihr Verband schließlich im Chaos auflöst und die Vögel erschöpft notlanden. Durch solche ungeplanten Flugmanöver kann sich die knappe Energiebilanz der Zugvögel erheblich verschlechtern. Die Folge: Kraft- und Fettreserven werden aufgebraucht und fehlen für den weiteren Flug. Schlimmstenfalls verenden die Tiere.

„Wer all dies weiss, versteht auch die Bedeutung der heute unterzeichneten freiwilligen Vereinbarung im Rahmen der Umweltallianz", so Dietzel abschliessend, der auch darüber informierte, dass die Staatliche Vogelschutzwarte regelmäßig zur Abschaltzeit der Skybeamer "Vogelzug-News" zur Information an den Hotel- und Gaststättenverband speziell für Disco-Betreiber und -besucher herausgeben wird.